Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache abgeschlossen. Der englische Vertragstext stellt die ausschließlich rechtsverbindliche Fassung dar. Die deutsche
Arbeitsübersetzung wird nur als Service zur Verfügung gestellt. Die deutsche Übersetzung hat keinerlei Rechtswirkungen, insbesondere kann sie nicht zur Interpretation des
englischen Textes herangezogen werden.
Dieser Zufuhrvertrag (der "Vertrag"), zwischen
Peakclick e-commerce trade GmbH
(in der Folge "Peakclick")
eine Osterreichische Gesellschaft (mit beschrankter Haftung)
auf der einen Seite
und
der unterfertigten Person / juristischen Person / sonstigen Rechtstrager
(in der Folge "Traffic Partner").
auf der anderen Seite
wird am unten angefuhrten Tag abgeschlossen.
1. Praambel
1.1. Peakclick ist ein Entwickler von geschutzter Software und ist im Geschaftsbereich und Vertrieb von bezahlter Werbung im Internet tatig; Peakclick betreibt seinen Server auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz uber seine schweizer Zweigniederlassung.
1.2. Traffic Partner unterhalt eine Website oder Suchmaschine und stellt seinen Usern die Moglichkeit zur Verfugung, im Internet durch Anfragen relevante Inhalte zu finden.
1.3. Die Parteien vereinbaren fur eine Gegenleistung, deren Angemessenheit hiermit beiderseitig anerkannt wird wie folgt:
2. Definitionen
2.1. "Bid Amount" sind die Bruttoeinnahmen von Peakclick wenn ein Paid Listing gultig angeklickt wird.
2.2. "Durchklicken", "Anklicken" oder "Klicken" bedeutet wenn (i) ein User der Website des Traffic Partners entweder auf einen Link klickt oder eine gultige Suchanfrage uber einen Search Box oder einen Text Link eingibt, der den User zu Peakclick\
s Website fuhrt oder ein User von Traffic Partner's Website auf ein XML Ergebnis klickt, welches als Teil einer XML Zufuhrung erscheint und dem User unverandert gemeinsam mit unveranderter Beschreibung und Titel zur Verfugung steht und (ii) derartige Handlungen die Statistik updaten, die unter der http://stats.peakclick.com betrachtet werden konnen. Alle gultigen Klicks mussen das Ergebnis einer Anfrage durch einen User sein. In allen Fallen mussen die angezeigten Paid Listings zu 100% dem Keyword oder der Keyword Phrase in der jeweiligen Anfrage entsprechen. Alle gultigen Klicks (bzw Durchklicks) mussen einen gultigen Referer Header aufweisen (Anmerkung: das Surfen im Netz erzeugt ublicherweise eine Spur, wobei die zuvor besuchte Website der Referer (verweisende Seite) zur aktuell besichtigten Seite ist).
2.3. "XML Ergebnis" oder "Zufuhrung" beschreibt eine Reihe von Titel, Beschreibung, Internetadresse und Bid Price. XML Ergebnis wird von Peakclick als ein Ergebnis einer gultigen XML Anfrage retourniert. XML Ergebnisse sollten dem User ohne Veranderungen in der Reihenfolge des Ergebnisses/der Ergebnisse oder von Titel, Beschreibung und Internetadresse angezeigt werden. Bid Price kann auch verborgen werden.
2.4. "Link" bedeutet eine Internetadresse, die zu einem Text, einem Suchfeld oder einer anderen Information der Website von Traffic Partner mittels Hyperlink verbunden ist.
2.5. "Keyword" oder "Keyword Phrase" bedeutet ein Wort oder eine Reihe von Wortern, die von einem User fur eine Anfrage eingegeben wird.
2.6. "Keyword Hypertext Link" bedeutet ein Keyword oder eine Keyword Phrase, die auf der Website von Traffic Partner beinhaltet sind, die bei einem Durchklick eines Users, bei der Suchmaschine von Traffic Partner anfragen wurde.
2.7. "Peakclick's Mittel" bedeutet Peakclick's geistiges Eigentum, zB Quellcodes, Art der Displaymethoden oder Arbeitsablaufe, alle Arten der Dokumentation, Markenrechte usw.
2.8. "Search Box" bedeutet den Teil eines HTML Codes, wo ein User eine Suchanfrage eingibt, um Suchergebnisse von Peakclick zu erhalten.
2.9. "Traffic Partner's Website" bedeutet eine Website, auf der Traffic Partner Peakclick's Search Boxes und andere Ergebnisse platzieren wird.
2.10. "Paid Listing" umfasst jeden Text-basierenden Link, der durch Peakclick's Mittel (zB Quellcodes, Art der Displaymethoden oder Arbeitsablaufe, alle Arten der Dokumentation, Markenrechte usw) verteilt wird, wodurch Einkunfte generiert werden, wenn ein User auf einen derartigen Text-basierenden Link klickt und dadurch auf die entsprechende Website eines Werbenden umgeleitet wird.
2.11. "Suchanfrage" bedeutet eine Suche, die von einem User der Search Box oder durch Klicken auf ein Keyword Hypertext Link, der sich auf Traffic Partner's Website befindet, initiiert wird.
2.12. Nur naturliche Personen sind "User" im Sinne dieser Vereinbarung.
3. Gegenstand der Vereinbarung
3.1. Peakclick Feed Anmeldung ist unter http://www.peakclick.com/signup.html. verfugbar. Peakclick ist berechtigt, ihre Anmeldung abzulehnen, wenn Peakclick nach eigenem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass Traffic Partner's Website fur die Feed Application aus irgendeinem Grund unpassend ist.
3.2. Peakclick wird Traffic Parnter Code(s) zur Verfugung stellen, um Traffic Partner die Anzeige (Display) von Paid Listings auf jeder seiner Websites oder Produkte zu ermoglichen.
3.3. Traffic Partner wird die Search Box(en) und/oder Links, die von Peakclick zur Verfugung gestellt werden, auswahlen und die ausgewahlten Search Boxe(en) und/oder Links auf Traffic Partner's Website platzieren und User von Traffic Partner's Website ermoglichen, Suchanfragen in Search Boxes einzugeben und auf die Links zu klicken. Traffic Partner ist berechtigt, Search Box(en) und/oder Links auf so vielen seiner Websites anzuzeigen, wie Traffic Partner wunscht.
3.4. Traffic Partner wird Usern ermoglichen, Anfragen durch Peakclick's Mittel durchzufuhren; diese Mittel durfen durch den Traffic Partner nicht abgeandert oder sonst modifiziert werden.
3.5. Traffic Partner wird keine Testsuchabfragen durchfuhren. Traffic Partner wird keinen Teil von Paid Listings fur einen anderen Zweck als fur die Anzeige von Paid Listing auf Traffic Partner's Website(s) zu verwenden. Information (einschlie?lich, aber nicht beschrankt auf Trends oder Daten) darf ohne Peakclick's vorherige ausdruckliche schriftliche Zustimmung nicht gesammelt, ubertragen oder sonst von Traffic Partner genutzt werden.
3.6. Traffic Partner darf Paid Listings nur in dem Format anzeigen oder verwenden, in dem es dem Traffic Partner von Peakclick zur Verfugung gestellt wurde und nur in der Gro?e, Platzierung und Art und Weise verwenden, die in jeder Hinsicht mit Peakclick's Richtlinien wie in dieser Vereinbarung beschrieben oder wie sie von Peakclick schriftlich (auch elektronisch) von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen geandert werden konnen, ubereinstimmen.
3.7. Traffic Partner wird Paid Listings, die von Peakclick zur Verfugung gestellt werden nicht cachen; Traffic Partner stimmt zu, fur jede Suchabfrage, die auf Traffic Partner's Website gestellt wird, eine neue Suche uber Peakclick durchzufuhren.
3.8. Peakclick akzeptiert keine Art von Spam und wird alle Klicks durch unerwunschte E Mails, Newsgroups, ICQ, unautorisierte Anpassungen von Browser Toolbars, fehlerhafte Homepages, Suchfunktionen innerhalb von Standard Browser Einstellungen und alle anderen Methoden Klicks zu generieren, die nicht von einem User stammen, verwerfen.
3.9. Peakclick wird Traffic Partner eine Percentage Fee zahlen, die 70% (und zu einem spateren Zeitpunkt moglicherweise angepasst wird) des Betrages betragt, den Peakclick im Zusammenhang mit jedem gultigen Klick zu einem Paid Peakclick Listing von einem Peakclick Suchergebnis oder Peakclick Search Box wahrend der Dauer dieses Vertrages bezahlen. Peakclick ist nicht verpflichtet, an Traffic Partner andere Zahlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu leisten als diese Kommission auf gultige Klicks, sobald sie erworben sind. Zu jeder Zeit und nach vorheriger angemessener Benachrichtigung ist Peakclick berechtigt, den Prozentsatz dieser Kommission, die an Traffic Partner bezahlt wird, zu andern. Traffic Partner nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Percentage Fee dadurch auch verringert werden kann und dass Traffic Partner nicht berechtigt ist, eine derartige Reduktion anzufechten oder zu bestreiten. Weiters wird Peakclick eine Percentage Fee nur fur gultige Klicks bezahlen und erst nachdem Peakclick Zahlungen von seinen Kunden erhalten hat.
3.10. Traffic Partner nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Peakclick eine Percentage Fee nur fur gultige Klicks bezahlt, die "Klicks" wie oben definiert sind; auf betrugerische Klicks oder jegliche Klicks, die aus einem unstatthaften Gebrauch der Search Box(en) zustande kommen, wird keine Percentage bezahlt. Peakclick ist, im eigenen freien Ermessen, berechtigt festzustellen, ob ein Klick betrugerisch oder von einem unstatthaften Gebrauch einer Search Box(en) zustande gekommen ist. Ungultige Klicks sind beispielsweise, aber nicht eingeschrankt auf, Hit Bots, Robots, Spiders, Multiple Clicking Scripts, Zeroframes, Iframes, IRC Cheats oder andere Softwareprogramme, die derzeit existieren oder die in der Zukunft zu dem Zweck entwickelt werden, kunstlich Internetsuchen zu initiieren oder zu generieren oder Klicks auf Paid Listings durch Traffic Partner's Website(s) durchzufuhren. Peakclick zahlt eine Percentage Fee nur fur Qualitatstraffic; derartiger Qualitatstraffic beinhaltet, aber ist nicht eingeschrankt auf, Traffic von Landern wie USA, Kanada, EU-Mitgliedsstaaten, Schweiz, Norwegen und andere westeuropaische Staaten. Traffic von Staaten wie beispielsweise, aber nicht eingeschrankt auf China, GUS oder afrikanische Staaten gelten nicht als Qualitatstraffic und werden daher fur die Berechnung der Percentage Fee nicht berucksichtigt.
3.11. Peakclick ist nicht verpflichtet, eine Percentage Fee zu zahlen, wenn Daten aufgrund von Hardwarefehlern, Datenfehlern, Hacker Attacken, Feuer, Flut oder andere Ereignisse oder Grunde, die au?erhalb Peakclick's Einflussbereich liegen, verloren gehen.
3.12. Traffic Partner ist vor der ersten Zahlung der Percentage Fee verpflichtet, seine Traffic Quellen Peakclick bekanntzugeben.
3.13. Peakclick berechnet folgende Auszahlungsgebuhren: fur Western Union Transfers, die Western Union Gebuhr; fur telegraphische Gelduberweisungen, USD 30,00 (wenn Traffic Partner uber ein USD Konto verfugt) oder EUR 30,00 (wenn Traffic Partner uber ein Euro Konto verfugt); fur Webmoney Transfers, die Webmoney Gebuhr
3.14. Peakclick hat zwei Abrechnungszeitraume pro Monat (1. des Monats bis 15. des Monats und 16. des Monats bis Monatsende); Peakclick wird die Percentage Fee/Kommission an den Traffic Partner in US Dollar oder Euro bezahlen (entsprechend den Angaben des Traffic Partners beim Sign-up) innerhalb eines Geschaftstages nach dem Ende der Abrechnungsperiode abzuglich der Auszahlungsgebuhren und unter der Voraussetzung, dass der Traffic Partner ein Minimum von EUR 50,00 (oder USD Gegenwert) bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert hat; andernfalls wird der Betrag auf die nachste Rechnung vorgetragen. Alternativ dazu kann Traffic Partner auf diese automatisierten Zahlungen verzichten und "Payment on Request" wahlen, wie es auf Peakclick's Website (Log-in Bereich) angeboten wird. Traffic Partner ist selbst fur die Zahlung seiner eigenen Steuer verantwortlich sowie fur die Erstellung von und Angaben in Steueranmeldungen und Berichten.
3.15. Traffic Partner wird Usern keine Art von Incentives anbieten, damit sie auf Paid Listings klicken. Wenn Traffic Partner gegen diese Bestimmung versto?t, wird die Percentage Fee nicht ausbezahlt.
3.16. Traffic Partner ist verpflichtet, ungultige Klicks zu verhindern. Solche ungultigen Klicks beinhalten, aber sind nicht eingeschrankt auf Hit Bots, Robots, Spiders, Multiple Clicking Scripts, Zeroframes, Iframes, IRC Cheats oder andere Softwareprogramme, die derzeit existieren oder die in der Zukunft zu dem Zweck entwickelt werden, kunstlich Internetsuchen zu initiieren oder zu generieren oder Klicks auf Paid Listings durch Traffic Partner's Website(s) durchzufuhren. Peakclick ist berechtigt, bestimmte IP Adressen selbst zu blocken, wenn Traffic Partner nicht in der Lage ist, derartige Programme von wiederholten Suchabfragen oder Klicks auf Traffic Partner's Websites abzuhalten.
3.17. Traffic Partner wird keine Paid Listings in Pop-up Windows anzeigen, ausgenommen wenn das Pop-up Window sich als eine direkte Antwort zu einer Anfrage offnet und das Paid Listing aus Listings besteht, die exakt die Keywords und Keyword-Phrasen der Anfrage enthalten. Weiters wird Traffic Partner keine Pop-up Windows einsetzen, die nur fur Erwachsene geeignet sind, ausgenommen der User hat zugestimmt, derartige Inhalte sehen zu wollen.
3.18. Traffic Partner darf keine Links zu Suchergebnissen, die nur fur Erwachsene geeignet sind, platzieren, wenn die Suchergebnisse von einer Abfrage mit Schlusselworten stammt, die keinen derartigen Inhalt aufweisen. Weiters darf Traffic Partner keine Links zu anderen als zu Suchergebnissen, die nur fur Erwachsene geeignet sind, platzieren, die von einem Suchwort stammen, das einen Inhalt hat, der nur fur Erwachsene geeignet ist.
3.19. Traffic Partner wird Search Box(en) auf Traffic Partner's Websites verwenden, die Keywort Hypertext Links beinhalten. Traffic Partner wird Peakclick dynamisch mit der jeweils einzigartigen IP Adresse des Users versorgen, und zwar auf die Art und Weise, die Peakclick auf einer per Klick through Basis bestimmt hat. Peakclick wird die Benutzung von derartigen IP Adressinformationen, die von Traffic Partner lediglich fur Zwecke der Betrugsverhinderung gesammelt werden, limitieren. In jedem Fall wird Traffic Partner keine Mittel verwenden, die den Internet Browser des User's davon abhalten, den entsprechenden URL an Peakclick zu ubermitteln.
3.20. Traffic Partner nimmt zur Kenntnis, dass alle Rechte, Anspruche und Anteile betreffend Peakclick's Mittel exklusiv Peakclick und/oder seinen Lizenzgebern gehoren und im Eigentum von Peakclick stehen; hiermit wird Traffic Partner lediglich die beschrankte Lizenz zur Anzeige (Display) erteilt. Traffic Partner stimmt zu, dass diese begrenzte, widerrufbare, nicht-exklusive, nicht-ubertragbare, nicht-sublizenzierbare Lizenz Peakclick's Mittel zu zeigen (Display) Peakclick zugute kommt. Traffic Partner stimmt zu, die Gultigkeit und Rechtswirksamkeit von Peakclick's Mitteln (zB Quellcodes, Art der Displaymethoden oder Arbeitsablaufe, alle Arten der Dokumentation, Markenrechte usw) weder vor Gericht noch vor anderen moglicherweise zustandigen Behorden anzufechten. Wahrend der Dauer dieses Vertrages, einschlie?lich einer Verlangerung dieser Vereinbarung wird Traffic Partner keine von Peakclick's Marken, Servicemarken oder Handelsbezeichungen oder ein Wort oder Zeichen, das verwechselbar ahnlich zu Peakclick ist, in irgendeiner Rechtsordnung annehmen, verwenden, registrieren, oder zur Registrierung anmelden, egal ob als Geschaftsname, Marke, Dienstleistungsmarke oder andere Ursprungsbezeichnung.
3.21. Peakclick stellt Traffic Partner zusatzliche Information zur Verfugung, einschlie?lich, aber nicht beschrankt auf Keyword, Databases, Landing Pages, Search Box(en) oder Skripts. Diese zusatzliche Information darf von Traffic Partner nur (i) wahrend der Dauer dieser Vereinbarung und (ii) im Zusammenhang mit Peakclick's Suchmaschine verwendet werden. Die Verwendung mit anderen Pay-per-click Maschinen oder anderen Affiliate Programmen und/oder die Verwendung nach Beendigung dieses Vertrages (wie definiert) ist verboten. Wenn Traffic Partner diese Vertragsbestimmung verletzt, ist Peakclick zu einem pauschalierten, verschuldensunabhangigen Schadenersatz in der Hohe von EUR 100.000,00 berechtigt.
3.22. Die Dauer dieser Vereinbarung (die "Dauer") beginnt an dem Tage, an dem Peakclick Traffic Partner's ausgefullte Feed Programmanmeldung angenommen hat und bleibt in Kraft bis dieser Vertrag gema? dieser Bestimmung beendet ist. Jede Vertragspartei hat das Recht, in ihrem eigenen Ermessen, diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer siebentagigen Kundigungsfrist schriftlich zu kundigen; Peakclick darf diese Vereinbarung jedoch mit sofortiger Wirksamkeit kundigen wenn (i) es den Inhalt von Traffic Partner's Website nicht akzeptabel findet; oder (ii) vermutet, dass Traffic Partner automatisierte Mittel verwendet oder verwendet hat, um zusatzliche Klicks zu generieren, einschlie?lich, aber nicht beschrankt auf Hit Bots, Robots, Spiders, Multiple Clicking Scripts, Zeroframes, Iframes, IRC cheats oder andere Softwareprogramme, die derzeit existieren oder die in der Zukunft entwickelt werden, um kunstlich Internetanfragen zu initiieren oder zu generieren oder Klicks auf Paid Listings durch Traffic Partner's Websites zu generieren; oder (iii) wenn sich der Inhalt, die Qualitat oder die Funktionalitat auf einer von Traffic Partner's Websites andert und Peakclick in seinem eigenen Ermessen diese Anderungen als nachteilig fur Peakclick erachtet; oder (iv) Peakclick nach freiem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass die Qualitat des von Traffic Partner gelieferten Verkehrs nicht befriedigend ist. In jedem dieser Falle wird Traffic Partner keine Zahlung von Peakclick erhalten und Traffic Partner stimmt zu, in diesem Fall keine rechtlichen Ma?nahmen gegen Peakclick zu ergreifen.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1. Gewahrleistungen und Zusicherungen. Ist Traffic Partner eine naturliche Person, gewahrleistet er/sie und sichert zu, mindestens 18 Jahre alt zu sein, um am Peakclick Feed Programm teilnehmen zu konnen. Ist Traffic Partner eine juristische Person (Gesellschaft, Personengesellschaft oder anderes Rechtsgebilde) gewahrleistet und sichert die Person, die die Anmeldung fur das Feed Programm abgibt, zu, dass sie berechtigt ist, die juristische Person (Gesellschaft, Personengesellschaft oder anderes Rechtsgebilde) zu vertreten und dass samtliche erforderlichen Zustimmungen, Bewilligungen, oder sonstige Erlaubnisse eingeholt wurden und dass diese Vereinbarung eine gultige, rechtswirksame und verbindliche Vereinbarung darstellt, die den Traffic Partner bindet und gegen ihn durchsetzbar ist.
4.2. Gewahrleistungen und Zusicherungen. Traffic Partner gewahrleistet und sichert zu, dass der Inhalt der Websites von Traffic Partner und/oder die Technologie, die Traffic Partner Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verwendet, ganzlich Traffic Partner gehort oder aufgrund einer gultigen Lizen verwendet wird; Traffic Partner gewahrleistet und sichert zu, dass Traffic Partner's Website(s) nicht gegen gultige gesetzliche Bestimmungen, Regeln oder Verordnungen versto?t und dass keine Versto?e oder Verletzungen von/gegen Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte oder ahnliche geistige Eigentumsrechte vorliegen und dass keine Verletzungen von Verbindlichkeiten gegenuber anderen Urheberrechten von Dritten (einschlie?lich, aber nicht beschrankt auf Recht der Privatsphare und des Bekanntheitsgrades) vorliegen.
4.3. Gewahrleistungen und Zusicherungen. Peakclik gibt unter dieser Vereinbarung keine Gewahrleistungen oder Zusicherungen ab und lehnt jede Haftung aus dieser Vereinbarung ab.
4.4. Entschadigung. Traffic Partner ist verpflichtet, Peakclick gegen alle Anspruche Dritter schad- und klaglos zu halten (einschlie?lich Kosten und Barauslagen, auch Anwaltskosten), die aus dem Betrieb von Traffic Partner's Website resultieren, wenn Traffic Partner eine Gewahrleistung, Zusicherung oder Zusage dieser Vereinbarung verletzt hat; sowie gegen alle Ma?nahmen, die gegen Peakclick aufgrund von Traffic Partners Verwendung oder Anzeige von Peakclick's Mitteln oder aufgrund einer Verletzung einer vertraglichen Bestimmung durch Traffic Partner ergriffen werden.
4.5. Haftung. Peakclick ist nicht fur besondere Schaden, indirekte Schaden, Folgeschaden (einschlie?lich, aber nicht beschrankt auf entgangene Gewinne), beilaufig entstandene Schaden, oder Entschadigungen mit Strafcharakter verantwortlich, die direkt oder indirekt auf Peakclick's Leistungen unter dieser Vereinbarung zuruckzufuhren sind
4.6. Anderungen. Peakclick kann die Vertragsbedingungen modifizieren. Peakclick wird versuchen, den Traffic Partner via E Mail uber derartige Anderungen zu informieren. Wenn eine Anderung fur den Traffic Partner nicht akzeptabel ist, kann der Traffic Partner diese Vereinbarung durch Mitteilung gema? Punkt 3.19 beenden.
4.7. Unabhangige Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind unabhangige Unternehmer und diese Vereinbarung stellt keine Partnerschaft, Joint Venture oder Arbeitsverhaltnis zwischen den Vertragsparteien dar. Keine der Vertragsparteien wird sich als Angestellten, Makler oder Reprasentanten des anderen bezeichnen bzw. prasentieren und keine Vertragspartei hat das Recht oder die Befugnis, die andere Vertragspartei rechtlich in irgendeiner Weise zu verpflichten. Traffic Partner bleibt allein fur die Beschaffung und die Aufrechterhaltung sowie fur den Inhalt seiner Website(s) verantwortlich. Weiters bleibt Traffic Partner alleine fur die Einhaltung der jeweils anwendbaren Bestimmungen verantwortlich (bsp Datenschutzgesetze, E-Commerce Gesetze usw).
4.8. Vertraulichkeit. Die Vertragsparteien vereinbaren, diese Vereinbarung sowie ihren Inhalt und die dazugehorigen Verhandlungen (sowie andere Vereinbarungen, die in der Folge eingegangen waren) sowie die wirtschaftliche, finanzielle oder andere Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei (einschlie?lich, aber nicht eingeschrankt auf Eigentumsverhaltnisse von Peakclick's Suchmaschine oder ULRs) streng geheim zu halten und niemandem zuganglich zu machen; ausgenommen (i) wenn eine Veroffentlichung gesetzlich notwendig ist, oder (ii) wenn es ausdrucklich zwischen den Parteien schriftlich vor der Veroffentlichung vereinbart wurde. Wenn Traffic Partner gegen diese Vereinbarung versto?t, ist Peakclick zum pauschalierten, verschuldensunabhangigen Schadenersatz in Hohe von EUR 100.000, berechtigt.
4.9. Ubertragung. Traffic Partner darf seine vertraglichen Rechte und Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung (ganzlich oder teilweise) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Peakclick ubertragen.
4.10. Verbot des Abwerbens. Wahrend der Dauer dieser Vereinbarung (wie oben definiert) und fur die Dauer eines Jahres nach Beendigung dieser Vereinbarung, wird Traffic Partner die Geschaftspartner von Peakclick, die er durch Peakclick oder seine Aktivitaten unter der Vereinbarung kennengelernt hat, nicht abwerben. Wenn Traffic Partner gegen diese Bestimmung versto?t, ist Peakclick zu einem pauschalierten, verschuldensunabhangigen Schadenersatz in Hohe von EUR 100.000, berechtigt.
4.11. Datenschutz. Jede Vertragspartei ist dafur verantwortlich, dass die Bestimmungen des osterreichischen Datenschutzgesetzes (einschlie?lich aller erforderlichen Anmeldungen und Bekanntgaben die fur die Erfullung der vertraglichen Verpflichtungen zu dieser Vereinbarung erforderlich sind). Alle Daten naturlicher Personen, die von einer Vertragspartei an die andere ubermittelt werden, mussen uber Ersuchen retourniert oder geloscht werden (wie von der ersuchenden Partei erwunscht). Traffic Partner wird daruber informiert und stimmt zu, dass seine Daten fur Zwecke dieser Vereinbarung von Peakclick gespeichert und ubertragen (auch an Lander, die keine Mitgliedstaaten der Europaischen Union sind) werden. Diese Zustimmung kann von Traffic Partner widerrufen werden.
4.12. Mitteilungen. Jede Mitteilung, die von einer Vertragspartei an die andere ubermittelt wird, soll schriftlich erfolgen und gilt als zugestellt, wenn sie per E-Mail zugestellt wird: zu Traffic Partner an die E Mail Adresse, die in der Feed Programm application angegeben wurde; zu Peakclick an die E Mail Adresse support@peakclick.com
4.13. Salvatorische Klausel. Soweit wie moglich sind samtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung so ausgelegt und interpretiert werden, dass sie rechtswirksam, bindend und durchsetzbar sind. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchfuhrbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchfuhrbarkeit spater verlieren, so gilt anstelle der unwirksamen oder undurchfuhrbaren Bestimmungen eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich moglich, dem am nachsten kommt, was die Vertragschlie?enden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hatten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt im Hinblick auf die Rechtsunwirksamkeit oder Undurchfuhrbarkeit bedacht hatten. Dadurch wird die Gultigkeit der ubrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht beruhrt, diese bleiben jedenfalls rechtswirksam und bindend.
4.14. Der Vertrag unterliegt osterreichischem Recht. Fur Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschlie?lich Streitigkeiten uber dessen Rechtsgultigkeit, vereinbaren die Parteien die ausschlie?liche Zustandigkeit des fur Wien (innere Stadt) sachlich in Betracht kommenden Gerichts.
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